Frage:
Wohngeld und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) das Selbe?
Chrizzy
2007-11-20 01:05:05 UTC
Hallo,

ich bin im Moment in der Berufsausbildung und möchte/muss von Zuhause ausziehen. Da zu zweit Wohnen günstiger ist, ziehe ich mit einer guten Freundin zusammen die sich auch in der Ausbildung befindet.
Da unser Ausbildungsgehalt für Miete und Nebenkosten, etc. nicht ausreicht möchten wir gerne BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Ich habe schon den Antrag angefordert. Mir wurde gesagt, dass man erst beantragen kann, wenn man schon nicht mehr Zuhause wohnt. Mir ist klar das man einen Mietvertrag vorzeigen muss. Aber wenn ich dann schon ausgezogen bin, wie soll ich die Kosten zahlen wenn noch kein BAB da ist?

Weiss vielleicht jemand ob Wohngeld und BAB das Selbe ist, oder ob man beides beantragen könnte?

Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße
Vier antworten:
2007-11-20 01:12:45 UTC
Wohngeld ist Wohngeld und BAB ist BAB. Ist also nicht das gleiche.

Warum musstest du denn ausziehen? Die sind nämlich sehr nervig. Bei mir haben die gesagt, dass ich wieder bei meinen Eltern einziehen soll damals.

Mit ein paar argumenten und guter Schauspielerischer Leistung meiner Eltern habe ich das dann doch noch bekommen.

Kann auch sein, dass die deine Eltern dazu verdonnern dir Geld zu zahlen. Du musst nämlich auch die Einkünfte von denen vorlegen.

Wenn du beides beantragen möchtest, dann erst das eine und dann das andere. Mit viel Pech kommt das sonst raus und du musst eins von beiden zurückzahlen. Das hatte ich auch. 4 Monate BAB rückzahlung:-(
wonnebie
2007-11-20 05:51:15 UTC
mein Sohn ist seit August in einem Städtchen 100 km entfernt vom Heimatort. Ich bin Hartzerin und wir haben für den Sohn BAB beantragt. Er bekommt sein Kindergeld, seinen Lehrlingslohn und auf sein BAB wartet er auch jetzt Mitte Nov. noch.

Wenn du ausziehen möchtest, brauchst du nen sehr langen Atem.

Den Ämtern ist es egal, wovon du lebst. Das SGBII sagt, dass die ARGE den Bedürftigen unterstützen muss. Aber die Sachbearbeiter winden sich und zahlen nicht. Zum Klagen fehlt vielen der Nerv. (so war es zumindest bei uns)
putzi
2007-11-20 02:23:06 UTC
Also, bei meiner Tochter war das wie folgt: Es stehen einem Schüler/ Auszubildendem 853€ als Existenzmimimum zu. Davon muß sowohl die Miete als auch der Lebensunterhalt bestritten werden.

Das nächste ist, dass nach den neuen Hartz- Richtlinien ein "Kind", das nicht selbst für sich sorgen kann nicht ausziehen darf. Sie können dich also zwingen, wieder zu hause einzuziehen.

Erst wenn das Verhältnis so zerrüttet, das das nicht geht, oder die Wohnung ist zu klein.... oder all son Kram, "darfst" du allein wohnen.

Da du ja dein Kindergeld mitbekommst, wenn du ausziehst, fehlen dir zum Existensminimum noch 700€, zieht man deine Ausbildungsvergütung ab, bleibt ein Rest. Den müssen deine Eltern ausgleichen und nur wenn sie das nicht können, bekommst du BAB.
trustinyourlife
2007-11-20 01:39:50 UTC
Nein ist es nicht. Wohngeld bekommst du, soweit ich weiß, beim Arbeitsamt (oder wo man auch Hartz IV beantragen kann) das heißt, dir wird die Miete bezahlt.



Beim BaB ist es so, dass du von dem Amt einen bestimmten Satz auf dein Konto zur Unterstützung (vorausgesetzt dir steht was zu) überwiesen bekommst du aber von dir aus die Miete an deinen Vermieter überweisen musst.



Beides gleichzeitig kannst du nicht beantragen (hatte ich auch schon versucht) wenn du Bab bekommst und Wohngeld beantragst, werden sie dir sagen, dass du BaB "kündigen" musst um Wohngeld zu bekommen, was jedoch heißt, dass du in der Bearbeitungszeit kein Geld bekommst.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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