Frage:
Wie sieht es aus mit Arbeitslosengeld?
Ryda
2008-01-06 02:25:18 UTC
Hallo,
meine Freundin ist ab 16.01. "Arbeitslos", hat aber für den 01.02. schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Hat sie nun für die 2 Wochen "Arbeitslosigkeit" ein Recht auf Arbeitslosengeld? Da wir nicht gerade im Geld schwimmen und das Geld dann ziemlich knapp wird wäre das recht hilfreich.
Sieben antworten:
2008-01-06 02:32:58 UTC
Aktuelle Erfahrungsberichte zeigen leider das Knapp kein Grund für Harz IV ist. Arbeitslosengeld Würde sie aber bekommen vor rausgesetzt die Bedingungen sind erfüllt.
Gnurpel
2008-01-06 02:53:48 UTC
WEnn du die Bedingungen erfüllst, dann bekommst du sogar Geld auch nur für einen Tag. Meinem Sohn ist das so passiert.
2008-01-06 02:29:25 UTC
Ja, das hat sie.

Aber nur, wenn sie sich sofort nach ihrer Kündigung bei der ARGE gemeldet hat. Hinterher geht nichts mehr.
Vorsicht, bissiger Hund
2008-01-06 02:43:22 UTC
Selbstverständlich besteht Anspruch. Auch wenn es nur für 2 Wochen ist. (Glückwunsch zur neuen Arbeit!) Schließlich müsst ihr ja in den 2 Wochen auch von etwas leben. Arbeitslosenmeldung muß dann aber sofort erfolgen, da nach Arbeitsaufnahme, kein Anspruch mehr besteht.

Es gilt dann auch noch die ersten 6 Wochen der neuen Arbeit, bis zum darauffolgenden Zahltag zu überstehen, da ich nicht weiß, ob der neue Betrib Abschlag zahlt. Solltet ihr da in finanzielle Nöte geraten, besteht die Möglichkeit "Überbrückungsgeld zu beantragen. Das stellt ein zinsloses Darlehen da, welches ihr in kleinen Raten zurück zahlen könnt.

Wie gesagt, ihr könnt das in Anspruch nehmen, müsst aber nicht. Ich kenne es nur von mir, wie schwer es ist, die ersten 6 Wochen einer neuen Arbeit finanziell zu überstehen.
2008-01-06 02:38:03 UTC
normalerweise müsste sie diese überbrückung bekommen

aber scnellststens zum arbeitamt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

lg pit
Credo
2008-01-06 02:36:04 UTC
Am besten den Antrag unter Jobcenter runter laden,

ausfüllen und

mit allen erforderlichen Unterlagen gleich am 16.

vorsprechen. Die erforderliche Bearbeitung kann

eine Weile dauern, mit einer regulären Zahlung solltest

du diesen Monat jedoch nicht rechnen
o.O?
2008-01-06 02:37:27 UTC
Ja hat sie !! Dauert aber mit der Bearbeitung ca. 4-6 Wochen wenn ihr Geld in der Zeit braucht,würde ich beim Sozialamt um Überbrückungsgeld bitten das wird dann verrechnet (abgezogen) von dem was ihr zusteht.....andere Frage wohnt ihr zusammen ??wenn ja wird das als eheähnliche Gemeinschaft bewertet das heißt dein Gehalt zählt zu den Einnahmen dazu !!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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