Frage:
Ist es gerechtfertigt das das Arbeitsamt........?
2007-07-04 04:11:31 UTC
wenn ich Arbeitslosengeld2 beantrage.
und ich schon angebe das meine Schwester bei mir wohnt und die halbe Miete zahlt.
Die doch tatsächlich Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen meiner Schwester anfordern können ?

Es muss doch reichen das sie keine bezüge vom Amt bekommt und Vollzeit arbeitet wieso treten die so in die privatsphärre ein?
ich hab schon mit Tränen zu kämpfen gehabt bei den was die alles wissen wollen wo ich das Geld nur 4 wochen bekommen werde weil ich ab 1.9.07 was anderes mache
Sieben antworten:
pik_sieben01
2007-07-04 04:22:42 UTC
ja das arbeitsamt darf das, damit Sie sehen können ob deine Schwester dich nicht auch mitunterstützen kann.



Kann auch sein das du gar kein Geld bekommst, weil deine Schwester bei dir wohnt und Sie genug verdient.
madlenmonika
2007-07-04 11:37:32 UTC
Hallo,

ja leider is es rchtig das das Arbeitsamt die Kontoauszüge sehen will da deinen schwester ja einkünfte hat und bei ir wohnt kann es sein das das Geld für euch beide reicht! sobald bei dir einer wohnt egal wer wird das alles zusammen gerechnet! Gruß Madlen
2007-07-04 11:29:12 UTC
Dadürch das viele Schmarotzer sich das Geld erschlichen haben, müssen jetzt alle anderen darunter leiden. Man muß komplett alles vorlegen und man darf nichts verbergen.Alles muß angegeben werde eben auch Deine Schwester. Sie wohnt mit bei Dir, ihr teilt Euch die Lebensmittel, Miete, Strom u.s.w. Das wird alles angerechnet und wenn Du Pech hast gibt es gar nichts mehr vom Amt dazu oder nur ganz wenig. Und zwar Monat für Monat dasselbe mit dem vorlegen...lückenlos. Manche Menschen kommen damit klar und denen ist das egal das sie alles zeigen müssen, hauptsache sie bekommen Geld aber anderen Menschen geht das ziemlich nah und es ist denen richtig peinlich und unangenehm.
szeniker
2007-07-04 11:57:43 UTC
Deine Schwester und Du zählen als Bedarfsgemeinschaft. Sollte ihr Einkommen hoch genug sein, wird sie Dich finanziell unterstützen müssen, das Amt dagegen nur teilweise oder garnicht. Und ja, das sind die geltenden gesetzlichen Regelungen. Das Amt darf das.
2007-07-04 11:36:00 UTC
zieh doch hierher nach österreich. da gibts es solche maßnahmen (noch) nicht.
hariboman69
2007-07-04 22:33:36 UTC
Willkommen in Schäubles Überwachungsstaat.



Schau Dir mal die Quellen an, dann wirst auch Du begreifen....
Glueckskeks2007
2007-07-04 11:51:09 UTC
Also jeder der bei Dir wohnt muß Auskunft erteilen Ihr müßt alles angeben. Sonst habt Ihr großen Ärger Ich hab das auch erlebt Ich habe zwei Kinder Ich habe letztes Jahr im Oktober beantragt Und Weihnachten hatte ich kein Geld Ich habe mir Geld leihen müssen sonst hätten meine Kinder nicht mal Weihnachtsgeschenke gehabt Und seit März gehe ich wieder arbeiten Und habe erst seit letzte Woche Geld auf dem Konto Wenn man bei Arbeitslosengeld 2 arbeiten geht wird das Geld gesperrt. Und das mit 2 kleinen Kindern


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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