Ihr seid zu Dritt und habt einen Bedarf in Höhe von 316 € für Dich, 316 € für deine Frau, 211 € für euer Kind zzgl. angemessene Miete und zzgl. Heizkosten
Das Einkommen was ihr habt wird natürlich davon abgezogen. Also Kindergeld, Elterngeld, Erwerbseinkommen etc.
Auf das Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag. Die Regelung hierfür lautet:
100 € Grundfreibetrag zzgl. 20 % vom Rest bis 800 € zzgl. 10 % vom Rest ab 800 € bis 1200 € (wenn kein Kind vorhanden ist) bzw. bis 1500 € (wenn ein Kind vorhanden ist).
Leider schreibst du nur das Nettoeinkommen. Der Freibetrag wird vom Bruttoeinkommen berechnet.
Hier einmal ein Beispiel:
Wenn du 1500 € Brutto bekommst und z. B. 1100 € Nettogehalt, beträgt dein Freibetrag 310 € (Höchstfreibetrag).
Das berechnet sich folgendermaßen:
0 bis 100 € = 100 € Grundfreibetrag
100 bis 800 € = 700 € und davon 20 % = 140 €
800 bis 1500 € = 700 € und davon 10 % = 70 €
Insgesamt also 310 € Freibetrag.
Dieser Freibetrag wird vom Nettogehalt abgezogen so dass 790 € angerechnet werden auf das ALG II.
Du bekommst zwar 790 € weniger ALG II, hast aber dafür 1100 € Einkommen in der Tasche und letztlich 310 € mehr, als wenn dunur ALG II beziehst.
Da du über 400 € verdienen wirst, kannst du Fahrtkosten, Kfz-Versicherung etc. auch berücksichtigen lassen, allerdings nur wenn diese mehr als 100 € betragen. Denn die Kosten sind mit den 100 € Grundfreibetrag eigentlich abgedeckt. Nur wenn sie mehr als 100 € betragen kannst du den darüberstehenden Teil noch zusätzlich geltend machen.
Hier ist auch mal ein Einkommensrechner fürs ALG II, der dir ausrechnet wieviel von deinem Gehalt aufs ALG II angerechnet wird:
http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/weiter.do?rechner=1
Ggf. kommt an Stelle von ALG II, Kinderzuschlag und Wohngeld in Frage. Das gibt es aber nicht zusätzlich, sondern nur anstelle von ALG II und man hat keine Wahlmöglichkeit. Das legt die ARGE fest ob ihr Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen müsst oder ob ihr ALG II bekommt.
Der Kinderzuschlag ist oft aber nachteiliger als ALG II, da man z. B. keine GEZ-Befreiung bekommt etc.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kinderzuschlag.pdf
In dem PDF steht alles drin. Das Mindesteinkommen was man benötigt und Beispiele wie hoch das Einkommen höchstens sein darf.