Frage:
was wird uns abgezogen bzw. bekomme ich noch dazu wenn ich ca.1000euro netto verdiene?
Marcus.F.
2009-02-02 10:17:41 UTC
Hallo,ich bekomme mit meiner Frau Hartz4 und wir haben auch eine kleine Tochter, also wir leben zu dritt und unser Budget liegt bei 1200euro Hartz4 für alle zusammen inkl. Miete und Heizkosten, nun zu meiner Frage
Ich habe evtl einen neuen Job bei den würde ich aber nur im Höchstfalle auf 1000euro netto im Monat kommen, also min. 200euro unter dem Hartz4 Geld, dazu habe habe ich ja auch noch mehr ausgaben da ich ja auch zur Arbeit kommen muss usw. wie wird das alles Berechnet bleibt es dabei das ich dann 200euro stütze dazubekomm bei den 1200euro oder wie wird das dann berechnet. Wäre bei einer schnelle ANtwort sehr Dankbar da ich es sehr eilig Habe
Danke schon mal in voraus
Sechs antworten:
2009-02-04 03:52:50 UTC
Ihr seid zu Dritt und habt einen Bedarf in Höhe von 316 € für Dich, 316 € für deine Frau, 211 € für euer Kind zzgl. angemessene Miete und zzgl. Heizkosten



Das Einkommen was ihr habt wird natürlich davon abgezogen. Also Kindergeld, Elterngeld, Erwerbseinkommen etc.



Auf das Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag. Die Regelung hierfür lautet:

100 € Grundfreibetrag zzgl. 20 % vom Rest bis 800 € zzgl. 10 % vom Rest ab 800 € bis 1200 € (wenn kein Kind vorhanden ist) bzw. bis 1500 € (wenn ein Kind vorhanden ist).

Leider schreibst du nur das Nettoeinkommen. Der Freibetrag wird vom Bruttoeinkommen berechnet.

Hier einmal ein Beispiel:

Wenn du 1500 € Brutto bekommst und z. B. 1100 € Nettogehalt, beträgt dein Freibetrag 310 € (Höchstfreibetrag).

Das berechnet sich folgendermaßen:

0 bis 100 € = 100 € Grundfreibetrag

100 bis 800 € = 700 € und davon 20 % = 140 €

800 bis 1500 € = 700 € und davon 10 % = 70 €

Insgesamt also 310 € Freibetrag.

Dieser Freibetrag wird vom Nettogehalt abgezogen so dass 790 € angerechnet werden auf das ALG II.

Du bekommst zwar 790 € weniger ALG II, hast aber dafür 1100 € Einkommen in der Tasche und letztlich 310 € mehr, als wenn dunur ALG II beziehst.

Da du über 400 € verdienen wirst, kannst du Fahrtkosten, Kfz-Versicherung etc. auch berücksichtigen lassen, allerdings nur wenn diese mehr als 100 € betragen. Denn die Kosten sind mit den 100 € Grundfreibetrag eigentlich abgedeckt. Nur wenn sie mehr als 100 € betragen kannst du den darüberstehenden Teil noch zusätzlich geltend machen.

Hier ist auch mal ein Einkommensrechner fürs ALG II, der dir ausrechnet wieviel von deinem Gehalt aufs ALG II angerechnet wird:

http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/weiter.do?rechner=1



Ggf. kommt an Stelle von ALG II, Kinderzuschlag und Wohngeld in Frage. Das gibt es aber nicht zusätzlich, sondern nur anstelle von ALG II und man hat keine Wahlmöglichkeit. Das legt die ARGE fest ob ihr Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen müsst oder ob ihr ALG II bekommt.

Der Kinderzuschlag ist oft aber nachteiliger als ALG II, da man z. B. keine GEZ-Befreiung bekommt etc.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kinderzuschlag.pdf

In dem PDF steht alles drin. Das Mindesteinkommen was man benötigt und Beispiele wie hoch das Einkommen höchstens sein darf.
2017-01-02 22:59:07 UTC
Das ansehen von Blut kann zu einer Schockreaktion führen, bei der der Blutdruck kurzzeitig stark absinkt, replaced into dann zur Ohnmacht führt. Diese Reaktion ist ein evolutionäres Überbleibsel aus einer Zeit, wo sich die Vorläufer des Menschen totstellen mussten, um nicht gefressen zu werden. Diese Reaktion kann guy durch Gewöhnungseffekte auch unterdrücken bzw. viele haben sie auch gar nicht.
kamikatze39
2009-02-06 02:30:14 UTC
Wenn Du unterm Satz liegst bekommstg Du Zuschüsse.
123mondschein
2009-02-02 10:36:47 UTC
Also wir hatten auch Hartz4 und dann hat mein Mann bei einer Zeiarbeitsfirma angefangen und wir hatten weniger als Hartz4. Wir haben vom Amt dann zusätzlich noch etwas bekommen, das war denn mehr wie das eigentliche Hartz4.

Zusätzlich kannst du Wohngeld und Kindergelzuschlag beantragen. Auch wenn es aussichtslos für dich erscheint beantrage es einfach, bei einer Ablehnung einfach immerwieder beantragen, sprsche da aus Erfahrung. Wenn dein Kind in die Kiga geht kannst du bei Hartz4 und auch in deinem jetzigen Fall, bei geringen Verdienst Kindergatenzuschuß beim Jugendamt beantrage+ein Teil des Essengeldes.

Wenn du noch mehr Fragen Hast melde dich einfach bei mir denn ich habe dies alles schon durch und helfe gerne weiter.

Meine E-Mail lautet nicolemuff@yahoo.de
2009-02-02 10:37:53 UTC
Möglich sind:

- ergänzendes Arbeitslosengeld 2

- Einstiegsgeld SGB II § 29

- Fahrtkosten
sparks_girl95
2009-02-02 10:24:41 UTC
Wie hoch ist Eure Miete?

Was macht das Kindergeld aus?

Wenn kein Anspruch mehr auf Sozialstütze (Harzt IV) besteht, dann zumindest ielleicht einer auf Wohngeld. Wohngeld bekommt man nur, wenn man keine anderen sozialen Unterstützungen erhält (ALGII, Pflegegelder, ...)

Aber um herauszufinden, ob Du weiterhin noch Hartz IV Unterstützung erhalten würdest, dazu bräuchte man genauere Angaben (Wohnort, Miete, etc)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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